Welche Formen der Bürgerbeteiligung gibt es in Niedersachsen?

1. August 2025

In Niedersachsen gibt es drei Instrumente, mit denen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.

Volksinitiative
Eine Volksinitiative ist der niedrigschwellige Einstieg in die Bürgerbeteiligung.
Wenn mindestens 70.000 wahlberechtigte Personen in Niedersachsen ein Anliegen schriftlich unterstützen, ist der Landtag verpflichtet, sich damit zu befassen.
Die Initiative muss sich auf Themen beziehen, die in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Landtages fallen.
Ein konkreter Gesetzestext ist nicht erforderlich.

Volksbegehren
Ein Volksbegehren zielt darauf ab, ein Landesgesetz neu zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben.
Grundlage ist ein ausformulierter Gesetzentwurf mit Begründung.
Damit ein Volksbegehren zustande kommt, muss es von 10 Prozent der Wahlberechtigten in Niedersachsen unterzeichnet werden.

Ausgeschlossen sind Volksbegehren zu Gesetzen über
– den Landeshaushalt
– öffentliche Abgaben
– sowie Dienst- und Versorgungsbezüge.

Volksentscheid
Wird ein Gesetzentwurf aus einem Volksbegehren vom Landtag nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert angenommen, folgt ein Volksentscheid. 
Dieser findet spätestens sechs Monate nach Ablauf der Frist oder nach Ablehnung durch den Landtag statt.

Ein Gesetzentwurf gilt im Volksentscheid als angenommen, wenn
– die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt und
– mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten ihre Zustimmung geben.

Für Verfassungsänderungen gilt eine höhere Hürde:
Hier müssen mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen, damit die Änderung wirksam wird.

Der Landtag kann den Wahlberechtigten ebenfalls ein Gesetzesentwurf zur Abstimmung stellen.